Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Montenegro beim Kauf von Immobilien.
Das Innenministerium Montenegros hat das Gesetz veröffentlicht, das Ausländern neue Lebensbedingungen und Unterkünfte bietet.
Zusätzlich zu den traditionellen Gründen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Montenegro (d. H. Familienzusammenführung, Bildung, medizinische Behandlung usw.) sieht Artikel 36 die Möglichkeit vor, Immobilienbesitzern im Land eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Artikel 51 spezifiziert diese Innovation und erklärt, wie man eine Aufenthaltserlaubnis in der Republik Montenegro erhält.
Eine Aufenthaltserlaubnis wird einem Ausländer ausgestellt, der die in Artikel 37 dieses Gesetzes festgelegten Bedingungen erfüllt, und als Bestätigung und Nachweis der Gültigkeit des Antrags eine Eigentumsbescheinigung vorlegen, die das Eigentumsrecht an Immobilien bestätigt in Montenegro (es gibt keinen Mindestwert einer Immobilie).
Um eine Aufenthaltserlaubnis in Montenegro auf der Grundlage der Amtszeit zu erhalten, müssen Eigentumsdokumente, Bescheinigungen über das Bestehen eines Lebensunterhalts oder die Existenzmittel, die Krankenversicherung und ein gültiger Reisepass eingereicht werden. Voraussetzungen sind: das Fehlen eines Strafregisters und der Nachweis, dass die Person keine Bedrohung für die nationale Sicherheit Montenegros darstellt.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Aufenthaltserlaubnis in Montenegro. Bitte mailen Sie uns für weitere Informationen.